Allgemeine Geschäftsbedingungen von WhiteWave.Marketing

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Louisa Hoppe (nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. 

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. 

(3) Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Abweichende und individuelle Vereinbarungen oder Ergänzungen zu diesen AGBs gehen vor (§305b BGB). Um diese Vereinbarungen geltend zu machen, bedarf es der ausdrücklichen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§126 BGB) auf dem Angebot. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

§2 Vertragsschluss 

(1) Grundlage für eine Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot vom

Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind 30 Tage lang ab Angebotserstellung verbindlich.

(2) Die Zusammenarbeit kommt mit der Unterschrift beider Vertragsparteien auf dem Angebot des Auftragnehmers zustande.

(3) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

§3 Leistungsumfang
§3 Abs. 1 – Allgemeines

(1) Der Leistungsumfang von Louisa Hoppe umfasst Dienstleistungen im Bereich des Online Marketings. Klassischerweise ist dies die Gestaltung einer neuen Webseite, Unternehmensfotos, die Erstellung von Social Media Content, eine Social Media Betreuung oder das Schalten von Meta Werbeanzeigen.

(2) Der Auftragnehmer kann den Leistungsumfang selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(3) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen

Hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, ist der Auftragnehmer bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

§3 Abs. 2 Foto- und Videografien

(1) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte,Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.

(2) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.

(3) Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein eingeschränktes ausschließliches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet auch die kommerzielle Nutzung, welche zeitlich und räumlich nicht eingeschränkt ist.

(4) Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, sogenannte Filter oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmers. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.

(5) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in der vereinbarten Form an den Auftraggeber über.

(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

(7) Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Videos ausschließlich als geschnittenes Endprodukt, hochauflösend und im Video-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Videodaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.

(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

§3 Abs. 3 Webseiten

(1) Der Leistungsumfang einer Webseite ist individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden angepasst und im Angebot erläutert.

(2) Rechtliches

(3) Wenn die Webseite fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen ist, übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jegliche Zugangsdaten, damit dieser auch nach der Zusammenarbeit die Möglichkeit hat, autark an der Seite weiterzuarbeiten.

(4) Jede Lizenz, die für die Erstellung der Webseite gekauft werden muss, ist unabhängig von Louisa Hoppe’s Lizenzen, sodass die Webseite nach der Zusammenarbeit in keiner Abhängigkeit zum Auftragnehmer steht.

(5) Aufträge solcher Art zählen im Folgenden zu Einzelaufträgen

§3 Abs. 4 Printprodukte

(1) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, über den Auftragnehmer Printprodukte wie bspw. Visitenkarten, Flyer oder ähnliches gestalten und drucken zu lassen.

(2) Der Druckauftrag vom Auftragnehmer an die Druckerei wird erst nach Freigabe des Entwurfes durch den Auftraggeber versendet.

(3) Aufträge solcher Art zählen im Folgenden zu Einzelaufträgen

§3 Abs. 5 Daueraufträge

(1) Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sogenannte Daueraufträge bei Louisa Hoppe abzuschließen. Dies könnte bspw. eine monatliche Social Media Betreuung oder Business Shooting alle 3 Monate sein.

(2) Ein Dauerauftrag wird mit einer sinnvollen Frequenz vereinbart und automatisch um den bisherigen Zeitraum verlängert.

(4) Die Intervalle von bspw. Shootings innerhalb eines solchen Rahmens sind individuell zu besprechen und im Angebot mit aufgelistet.

§5 Vergütung & Wiederrufsrecht

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

(2) Für eine spontane Verlängerung des Aufwands auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von 125,00 € für jede weitere aufgewendete Stunde fällig, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt der vom Auftragnehmer erstellte Leistungsumfang Eigentum des Auftragnehmers.

(4) Bei Einzelaufträgen ist das Honorar zu 100% zu begleichen, sobald der Auftrag schriftlich durch eine Unterschrift auf dem Angebot angenommen wurde.

(5) Für Daueraufträge wird zu Beginn jedes Intervalls/Zykluses eine Rechnung in Höhe des gesamten Honorars für den folgenden Zyklus gestellt. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer gelten die im Angebot genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(6) Kosten für An- und Abreise an Shooting-/ Drehtagen werden bei Daueraufträgen zusätzlich zum Vereinbarten Honorar und nach Bedarf in Rechnung gestellt.

(6) Gemäß  §312g Abs.2 Nr.1 BGB ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§6 Vertragsdauer, Kündigung 

(1) Bei einem Einzelauftrag endet der Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung erfüllt ist.

(2) Bei einem Dauerauftrag wird die vereinbarte Vertragsdauer nach  individueller Vereinbarung automatisch um die gleiche Zykluslänge verlängert.

(3) Zum Beenden eines Dauerauftrags ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Auftragnehmer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Dies muss spätestens 30 Tage vor auslaufen des letzten gewünschten Zyklus bei dem Auftragnehmer eingehen.

 

§7 Lieferbedingungen, Gefahrenübergang

(1) Liefertermine für die digitalen Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht, denn der Auftragnehmer kann nur dann fristgerecht seine Arbeit erledigen, wenn ihm alle nötigen Unterlagen und Informationen seitens des Auftraggebers zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Liefertermine für physische Printprodukte werden von dem Auftragnehmer selbst bei einer Druckerei bestellt und nicht selbst produziert. Für Liefertermine, die der Auftragnehmer von dem Lieferanten bekommt, kann also keine Haftung übernommen werden.

 

§8 Abnahme/ Beanstandung  

(1) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder, der Videos, der Webseite oder allen anderen vom Auftragnehmer erstellten Leistungen beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Inhalte als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§9 Haftung

(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Auftragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Daten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre

Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung

für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

(5) Der Auftragnehmer verspricht ausdrücklich keine messbaren Erfolge, die durch die Zusammenarbeit entstehen können. Es wird keine Haftung übernommen, wenn die Zusammenarbeit nicht den gewünschten Effekt bringt. Denn über Algorithmen im Internet kann man keine verlässliche Prognose treffen.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt bei allen Leistungen keinerlei Haftung für rechtliche und juristische Themen. Diese Themen dürfen seitens des Auftragnehmers nicht behandelt werden, der Auftragnehmer darf keine Aussagen oder Beratung dazu tätigen. Rechtliche Anliegen, die durch die Zusammenarbeit entstehen können, wie bspw. Datenschutz, Impressum, Fotos von MitarbeiterInnen o.ä. sind vom Auftraggeber mit juristischer Hilfe zu klären bzw. erstellen zu lassen.

 

§10 Eigenwerbung

(1) Künftige Kunden möchten sich auch von der Qualität meiner Arbeiten überzeugen. Daher

schließen alle Preise die Einräumung der Veröffentlichungsrechte ein. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass Louisa Hoppe die Bilder und erstellen online Präsenzen im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten oder Social Media vornehmen darf.

Louisa Hoppe darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der

Eigenwerbung von Louisa Hoppe dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der

Veröffentlichung einverstanden und werden auch Mitarbeiter, die auf den Inhalten zu sehen sind, darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung dieser erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber, Louisa Hoppe von der Haftung vollumfänglich freistellen. Jegliche Veröffentlichung seitens des Auftragnehmers ist mit der höchsten Sensibilität zu behandeln. Firmeninterne Informationen und Daten dürfen selbstverständlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Es geht allein um die Inhalte, die sowieso auf den Plattformen des Auftraggebers online zu finden sind. 

 

§11 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

Die Datenschutzerklärung ist für den Auftraggeber jederzeit unter www.marketing.louisahoppe.de/datenschutz zu finden.

 

§12 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.